Ilse Krause, Petra Reindl, Martina Eck
Stiftungszwecke
Die Förderstiftung „Die Tafel – wir helfen“ verwirklicht gemeinnützige und mildtätige Zwecke durch Förderung der steuerbegünstigten Tafeln Miesbach und Hausham unter dem Dach des Bayerischen Roten Kreuzes, KV Miesbach.
Das BRK verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Das BRK ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Stiftergemeinschaft
Die Förderstiftung „Die Tafel – wir helfen“ wird als Unterstiftung in Form einer Zustiftung in der unselbständigen Stiftung „Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee“ von der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, Fürth, treuhänderisch verwaltet.
Ein Stiftungsrat wacht dauerhaft darüber, dass die Erträge satzungsgemäß verwendet werden. Ständiges Ratsmitglied ist Stiftungsgründerin Petra Reindl. Weitere Mitglieder: Martina Eck, Ilse Krause, Jens Olaf Harms.
Für die Stiftung sind die in der Broschüre zur „Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee“ gemachten Angaben maßgeblich.
Spenden und Stiftungszuwendungen
Spenden sind in jeder Höhe möglich und willkommen. Sie werden zeitnah für die Zweckverwirklichung der Förderstiftung „Die Tafel – wir helfen“ verwendet.
Ab einem Betrag von 200 Euro erhöht Ihre Zuwendung das Stiftungsvermögen, soweit sie nicht als Spende gekennzeichnet wurde. Aus den Erträgen der Vermögensanlage und einem Teil des Stiftungsvermögens (bis zu maximal 70%) wird der Stiftungszweck dauerhaft verfolgt.
Stiftungszuwendungen und Spenden können steuerlich geltend gemacht werden.
Bankverbindung
der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee
IBAN: DE24 7115 2570 0012 3140 92
BIC BYLADEM1MIE
Verwendungszweck: DIE TAFEL – WIR HELFEN
(Bitte geben Sie bei Spenden über 200 Euro Ihre Adresse für die Übermittlung der Zuwendungsbestätigung an.)
Zuwendungsbestätigungen
Förmliche Zuwendungsbestätigungen werden für Zuwendungen größer 200 Euro ausgestellt, soweit vom Zuwendenden auch die vollständige Adresse angegeben wurde. Eine Adressrecherche kann aus Datenschutzgründen nicht stattfinden. Für Zuwendungen bis einschließlich 200 Euro wird eine allgemeine Zuwendungsbestätigung zum Download auf der Internetseite der Förderstiftung „Die Tafel – wir helfen“ erstellt, die zusammen mit dem Kontoauszug vom Zuwendenden im Rahmen seiner Einkommenssteuererklärung vorgelegt werden kann.